Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Für die Raucher stehen Aschenbecher bereit, welche beim Rauchen auf dem Balkon zu benützen sind (Brandgefahr).
Das Halten von Haustieren ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet.
Der Gast hat die Ferienwohnung und die Einrichtung in gutem Zustand zu halten.
Beschädigungen müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden.
Das Einschlagen von Nägeln ist nicht gestattet.
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft soll in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr in der Ferienwohnung absolute Ruhe herrschen.
Das Musizieren ist nur von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 bis 19.00 Uhr gestattet.
Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist das Duschen nicht erlaubt.
Radio, Stereoanlagen und TV dürfen nur mit Zimmer-Lautstärke und während der absoluten Ruhezeit nur sehr leise benutzt werden.
Die Online-Buchung wird erst durch die Überweisung der Anzahlung an den Vermieter rechtsgültig. Bis zum Erhalt der Anzahlung behält es sich der Vermieter vor, die Wohnung anderweitig zu vermieten.
Wird die Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietpreis für die vereinbarte Zeit zu entrichten.
Untermieter sowie die Belegung der Ferienwohnung mit mehr als der vertraglichen Personenzahl ist nicht gestattet. Die Aufnahme von zusätzlichen Gästen gegen Erstattung der Kosten ist dagegen nach Rücksprache mit dem Vermieter kurzfristig möglich
Die Kurtaxe ist für alle Feriengäste obligatorisch und muss direkt beim Verkehrsverein Ernen bezahlt werden.
Bett-, Küchen- und Toilettenwäsche werden den Gästen für die Benützung während des Aufenthalts zur Verfügung gestellt. Hierfür werden CHF 15.00 pro Person berechnet.
Sofern Haustiere mitgenommen werden, behält sich der Vermieter vor für die Endreinigung eine zusätzliche Gebühr von maximal CHF 50.00 zu verrechnen, sofern ein erhöhter Reinigungsaufwand enstanden ist.
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst Frühzeitig zu melden. Wird die Buchungsstornierung nicht mindestens zwei Monate vor Ferienantritt gemacht, so bleibt der Mieter für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist.
Fehlende Inventargegenstände sowie Reparaturkosten für vom Mieter verursachte Beschädigungen werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.